Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinwegschwören
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hinwegrauben
hinwegreißen
Hinwegschaffung
Hinwegschätzung
hinwegscheiden
hinwegschieben
hinwegschlagen
hinwegschleifen
Hinwegschleifung
hinwegschwören
I
eidliche Versicherung abgeben, ein Gebiet nicht mehr zu betreten
vgl.
ausschwören (II)
- die bettler ... über 20 jahre, zum erstenmal ins halsysen stellen und hinwegschwören lassen1531 Straßburg/ElsMschr. 2 (1911) 359
- man soll sie uß lassen und widerumb an schupfen stellen und hinweg schweren lassen1541 Schindler,VerbrFreib. 123
II
durch beeidigte Aussagen den Verlust einer streitverfangenen Sache herbeiführen
- die von R. haben ime die zwey dörffer ... hinweggeschworn1547 FlersheimChr. 8