Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinwegschwören
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hinwegpraktizieren
hinwegrauben
hinwegreißen
Hinwegschaffung
Hinwegschätzung
hinwegscheiden
hinwegschieben
hinwegschlagen
hinwegschleifen
Hinwegschleifung
I eidliche Versicherung abgeben, ein Gebiet nicht mehr zu betreten
II durch beeidigte Aussagen den Verlust einer streitverfangenen Sache herbeiführen