Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinwegstehen
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hinwegschleifen
Hinwegschleifung
hinwegschwören
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hinwegstehen
- davonstehen oder hinwegstehen bei einem falliment sein darauf haftendes capital verlieren1832 SchweizId. XI 647Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons