Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinwegziehen

hinwegziehen

  • ob ihrer einer aus seiner herrschaft hinwegziehen [würde], derselbe schuldig sein sollt, die laibaigenschafft zur [!] bekhennen
    1571 FreibDiözArch. 18 (1886) 146
  • welcher underthan haimblich ... hinweckziehet oder entlauft, deßen guet ist hochgnädiger herrschaft verfahlen
    1717 NÖsterr./ÖW. XI 75
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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