Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinwegziehen
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hinwegteidingen
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hinwegziehen
- ob ihrer einer aus seiner herrschaft hinwegziehen [würde], derselbe schuldig sein sollt, die laibaigenschafft zur [!] bekhennen1571 FreibDiözArch. 18 (1886) 146
- welcher underthan haimblich ... hinweckziehet oder entlauft, deßen guet ist hochgnädiger herrschaft verfahlen1717 NÖsterr./ÖW. XI 75Faksimile (ca. 57 KB)