Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinwerfen
Artikel davor:
hinwegstehlen
hinwegteidingen
hinwegtragen
hinwegtreiben
hinwegtun
hinwegwerfen
hinwegziehen
Hinwegzwackung
hinweisen
hinwerden
hinwerfen
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
als unbrauchbar fortwerfen
- waz aber suss ze mager und des marchtes nit wirdig ist, und doch nit hin ist ze werffen, daz mugent si wol heimtragen, selber essen und saltzen1418 ZürichZftG. I 74
II 1
bei Niederlegung des Gerichtsvorsitzes
II 2
nach Todesurteil oder bei Hinrichtung zerbrechen und hinwerfen
- steht der richter auf und solle ... sein stabe nit prechen oder hinwerfen, sunder den in seiner hand behalten1533 WürzbZ. I 1 S. 593Faksimile (ca. 161 KB)
- soll ... der richter ... uffstehen ..., auch seinen stabe ... zerbrechen und hinwerffen16. Jh. FrkZentb. 179