Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinzubringen
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(in die Ehe) einbringen
- ist der eheleute eins ... ehe es sich bejaret ... abgestorben, so ist dem pleibenden alles das gut, so ime das verstorben hinzubracht hat, genzlich heimgefallen15. Jh. Mergentheim 158Faksimile (ca. 64 KB)
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