Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hinzuziehung

Hinzuziehung

  • dem magistrate [wollte der Fürst] ein solches peinliches verfahren [Wasserprobe für eine Hexe] ohne hinzuziehung des stadtvoigtes nicht zugestehen
    1829 Schlegel,KirchG. II 373
unter Ausschluss der Schreibform(en):