Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hirschentragen

Hirschentragen

Wegtragen erlegter Hirsche als Frondienst?
  • weilen die Römerstädter in ihrem achten und neunten beschwerungspunkt das hirschen- und zetteltragen sehr beschwert hat, hat die herrschaft solches aufgehoben
    1662 ZMährSchles. 13 (1909) 64