Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hirschstange

Hirschstange

  • [wenn die Hirten] hirsch-stangen finden, sollen sie solche ... gegen bezahlung 6 pfenninge vor iedes pfund dem jäger ... einzuliefern schuldig seyn
    1673 CJVenatorio-Forest. III 198
unter Ausschluss der Schreibform(en):