Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hirsekönig

Hirsekönig

bei der (parodistisch ausgestalteten) jahrzeit auf den hirß-montag 
  • N.W., frühmesser in L. ... stifftet 100 ℔ geltz an ein ewiges licht, das ist, dass ein jeweiliger hirss-könig sein täglichen trunck habe
    1765 SchweizArchVk. 12 (1908) 83
unter Ausschluss der Schreibform(en):