Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hirsezehnt
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Hirsezehnt
Zehnt in Hirse
- hierzzehent1365 SeckauUrb. 147 Anm. j
- vermerkt zwai tail hierszehent daselbs im felt15. Jh. VeröfflSteierm. 25 S. 45
- hernach volgen die hierschzehend auch hüener u. copauner, so das schackhenambt in ander herrn u. landleut dörfern einzunemben hat1647 VeröfflSteierm. 25 S. 52
- 1652 VerzHessW. 27
- des hirsezehends wegen ist es dahin verglichen, daß kläger den dreißigsten schuch im felde nehmen und haben soll1660 CöllnKons. 149
- wan die hierschzechner dem hierschzechent in purkfridt empfangen wollen17. Jh. ÖW. VI 217Faksimile (ca. 50 KB)
- 1784 HdbchÖstGes. VI 63
- Unger,SteirWsch. 350
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