Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hirtbar
Artikel davor:
hirseköniglich
Hirsemontag
Hirsereibe
Hirsesackzehnt
Hirseverschnick
Hirsevogt
Hirsezehner
Hirsezehnt
Hirsezinstag
Hirt
hirtbar
geeignet dem Hirten übergeben zu werden, von ihm betreut zu werden
vgl.
herdbar