Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hirtenacker

Hirtenacker

Acker, dessen Ertrag einen Besoldungsanteil des Gemeindehirten bildet
  • der mayer soll die hirtenecker bauen und bsamen ohne deß hirten schaden und soll ... sein hoff alle jahr 2 fueder mists auf die hirtenecker fuehren
    1575 WürtLändlRQ. I 179