Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hirtenbedingung

Hirtenbedingung

Verhandlung beziehungsweise Abmachung über die Wahl eines Gemeindehirten
  • es bißhero der gemeindt gefallen, die zusammenkunft der hirtenbedingung im mayerhoff anzustellen
    1672 Härle,Buchau 103