Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hirtenbruderschaft

Hirtenbruderschaft

  • "eine sogenannte hirtenbruderschaft besteht heute noch in Raunau; für die Mitglieder, die während der Hut öfters keine Messe hören können, werden solche gelesen, ebenso für die verstorbenen Mitglieder" 
    oJ. SchwäbWB. III 1695