Hirtendingen
Hirtendingen
Anstellung des Gemeindehirten
vgl.
Hirtenbedingung
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hürthendingen; die gemaind solle sich mit dingung des hürthens oder in anderweeg worzu man ihnen dan nothwendig wie von alters herkommen miteinander vergleichen, denselbigen aufnehmen und dingen1615 WürtLändlRQ. I 570 Faksimile