Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hirtenespan

Hirtenespan

Espan für den Gemeindehirten
  • alle hürtenespan und gemeine espan, auch alle wißen, so in die brach gehören, sollen ... abgemet und geheimbst werden
    16. Jh. WürtLändlRQ. I 132