Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hirtenfürst

Hirtenfürst

  • Abraham ... machte mit seiner familie und dem hausgesinde einen eigenen, aber nicht an einen ort gebundenen, staat aus, dessen oberhaupt er war, also ein hirtenfuͤrst 
    1825 Krünitz,Enzykl. 139 S. 562