Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hirtengebühr

Hirtengebühr

Abgabe zur Besoldung des Gemeindehirten
bdv.: Hirtengeld
  • der pastoren verlassene wittiben, die zeit ihres lebendes, die freien wohnung haben, [sollen] auch schatz, hirtengebuͤer, und aller andern unpflicht ... frey sitzen
    1754 Steinen,WestfGesch. II 1395
unter Ausschluss der Schreibform(en):