Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hirtengenossenschaft

Hirtengenossenschaft

  • "eine hirtengenossenschaft der sieben Riedgemeinden Ertingen u. a. hatte das gemeinschaftliche Weiderecht in dem Breitried oder untersteinten Ried zwischen Binzwangen und Ertingen; an der Spitze stand ein Riedammann; der gemeinschaftliche Trieb dauerte bis 1794"
    oJ. Knapp,NBeitr. II 84