Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hirtenmahl
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Hirtenkorn
Hirtenlaib
Hirtenland
Hirtenlehen
Hirtenleitkauf
Hirtenleitung
Hirtenlohn
Hirtenlohngetreide
hirtenlos
Hirtenmahl
Festmahl auf Gemeindekosten nach der Wahl des Gemeindehirten
vgl.
Hirtentag,
Hirtenweinkauf
- die zehrung, so bisher den hirten, den rossbuben zukam, das hirtenmal, die zehrungen am auffertag1561 SchwäbWB. III 1695Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ihn bei jüngst gehaltenem hürtenmal einen schelmen gescholten1719 SchwäbWB. III 1695Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)