Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hirtenschlüssel

Hirtenschlüssel

"Lohn des Dorfhirten"
  • haben macht zu hauen, was das haberfeld daligt, gibt darauss in die hirtenschüssel 2 fl.
    1598 SchwäbWB. III 1695
  • TrübnerWB. V 114