Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hirtenstrafer

Hirtenstrafer

wie Hirtenmeister 
  • wenn die hiertenstraffer die hörner abschneiden und den gänßen die flügel abhawen ... wenn die hiertenstraffer den ehrschatz anlegen
    1570 WürtLändlRQ. III 1415
  • hirtenstrafer 
    1742 SchwäbWB. III 1696