Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hirtentag

Hirtentag

  • "auf Fehrmarn wurde früher meist am St. Nikolaustage (6.12.) der harrdag abgehalten; ... um den Dorfhirten und den Feldhüter (schütter) zu mieten, das Weidegeld für das Vieh zu berechnen und die Brüche für Abpflügen, versäumte Leichenfolge, Nichterscheinen am Dingstein und so weiter zu erheben; auch wurde an diesem Tage oft das Gemeindeland verpachtet und das Sammeln von Kuhdünger vergeben; die Versammlung war mit einem Schmaus verbunden" 
    oJ. SchleswHWB. II 635