Hirtenzeche
Hirtenzeche
I
Festmahl auf Gemeindekosten anläßlich der Wahl des Gemeindehirten
vgl.
Hirtenmahl
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[soll es] nachdeme der hirte gedingt, einer gemeind unverwehrt sein, die hirtenzech ... anzustellen1665 WürtLändlRQ. I 363 Faksimile
II
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"der Gemeinde Mehlis im Gothaischen steht nämlich an einigen Forstorten des Steinbach-Hallenberger Forstes die Rindviehhute nach Forstkonvenienz zu; als Gegenleistung hierfür zahlte sie jährlich 2 Thaler in die Renterei Steinbach und gab alle sieben Jahre den hessischen Beamten ein Essen, die so genannte hirtenzeche in Mehlis"oJ. ZHessG.² 5 (1874) 36