Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hitzig

hitzig


I erregt, jähzornig, unüberlegt

I 1 bei Beleidigungen
  • das er aus bewegetem vnd hitzigem gemüt die schmehworte geredt
    1541 König,Proz. 65v
  • wer den andern beym trunk oder in zorn und hitzigen muth schmehet und scheltet
    1583 HadelnLR.(Pufendorf) 50
I 2 beim falschen Schwur
  • so er ... schwuͤre falsch ... doch nicht bedechtig, sondern aus einem hitzigen gemuͤte ... vnd gleubet, das er recht schwere ... hat den niemand auff erden zu straffen
    1561 Rotschitz Bl. 31
II von einem Spiel: aufregend?
  • keiner [soll] höher als um ein kreuzer spielen und auch in keine hitzige spiele sich einlassen
    1781 NÖsterr./ÖW. XI 52
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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