Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hochalpsommerung
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Sommerunterhalt des Viehs auf der Hochalpe
- verhoffen sie, weilen die hochalpsömmerig ohne widerred denen kirchgangßgüeteren gebühre, daß in zukunft ... keinem andern viech als jenem so mit berechtigtem kirchgangsheüw und weyd erhalten ist, auf ihren hochen alpen mehr zu gestatten1791 ZSchweizR. 10 (1862) RQ. 173Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)