Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hochalpsommerung

Hochalpsommerung

Sommerunterhalt des Viehs auf der Hochalpe 
  • verhoffen sie, weilen die hochalpsömmerig ohne widerred denen kirchgangßgüeteren gebühre, daß in zukunft ... keinem andern viech als jenem so mit berechtigtem kirchgangsheüw und weyd erhalten ist, auf ihren hochen alpen mehr zu gestatten
    1791 ZSchweizR. 10 (1862) RQ. 173