Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hochbeamtet

hochbeamtet

in hohen Beamtenstellen
  • wurden ... die amtleute des königs, neben noch dreyen vornehmen bürgern, so vordessen von ihm hochbeamtet gewesen, zu kerker geschleppet
    1668 Fugger,Ehrensp. V Kap. 35