Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hochbegriffen

hochbegriffen

vorstehend enthalten
  • damit ... unsere getreue ... undersaßen ... ire leste willen beständig ... anzuordnen wissen ... so haben wir ... in dem allen [im Erbrecht] hochbegriffen satz und ordnung gemacht
    1599 NÖLREntw. Vorrede