Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hochbegriffen
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vorstehend enthalten
- damit ... unsere getreue ... undersaßen ... ire leste willen beständig ... anzuordnen wissen ... so haben wir ... in dem allen [im Erbrecht] hochbegriffen satz und ordnung gemacht1599 NÖLREntw. Vorrede