Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hocherleuchtet
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- als einen ... hocherleichten justitiario1675 GallerinRiegersb. III 2 S. 162
- hoherleuchtet und hochgelehrt wird ein hochlehrer der rechte betitelt1760 Alemannia 15 (1887) 207Faksimile - in Google Books