Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hocherleuchtet

hocherleuchtet

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  • als einen ... hocherleichten justitiario
    1675 GallerinRiegersb. III 2 S. 162
  • hoherleuchtet und hochgelehrt wird ein hochlehrer der rechte betitelt
    1760 Alemannia 15 (1887) 207