Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hochfreislich
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Hochfreis
hochfreislich
mit voller Gerichtsgewalt begabt
- haben allezeit die grafen von H. solche hochfreischliche obrigkeit inne gehabt1569 ZWirtFrk. 4 (1856/58) 360Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1594 MittFürstenbArch. II 655
- daß den regierenden ständen ... nur die hochfreisliche herrschaft ... und das malefiz zukomme1758 SchweizId. I 1328Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- drey rechtsklagen ... betrafen ... die nürnbergische turbationes der brandenburgischen hochfraißlichen obrigkeit1761 Faber,NStaatskanzlei V 300