Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hochgelehrte

Hochgelehrte

der an einer Universität studiert (und promoviert) hat, besonders solcher Jurist
  • die hochgelehrten in der schul
    1588 Fischart(K.) III 341
  • denen doctoribus: edler hochgelehrter 
    um 1600 CAustr. I 335
  • daß denen partheien, derer haͤndel denen herren hochgelehrten zu bedenken geschickt worden, gesagt wird
    1635 Lahner,Samml. 48
unter Ausschluss der Schreibform(en):