Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hochgelehrte
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hochgelehrt
Hochgelehrte
der an einer Universität studiert (und promoviert) hat, besonders solcher Jurist
- die hochgelehrten in der schul1588 Fischart(K.) III 341
- denen doctoribus: edler hochgelehrterum 1600 CAustr. I 335Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß denen partheien, derer haͤndel denen herren hochgelehrten zu bedenken geschickt worden, gesagt wird1635 Lahner,Samml. 48Faksimile - in Google Books