Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hochgerichtsdiener

Hochgerichtsdiener

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Beamter, Amtsträger an einem Hochgericht (III) 
  • es sollen ine [den Mißtätigen] beider hochgerichtsdiener samt dem hochgerichtsbotten angriffen
    1560 Saar/GrW. III 753
unter Ausschluss der Schreibform(en):