Hochgerichtslinde
Hochgerichtslinde
Linde, bei der Hochgericht gehalten wird
vgl.
Dingbuche
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der inhalt des vorstehenden bescheids [Prügelstrafe] ist sogleich durch den hiesigen hochgerichtsboten unter der gemeinen herren hochgerichts-linden bewirkt worden1783 Bongartz,Theley 42