Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hochgerichtslinde

Hochgerichtslinde

Linde, bei der Hochgericht gehalten wird
vgl. Dingbuche
  • der inhalt des vorstehenden bescheids [Prügelstrafe] ist sogleich durch den hiesigen hochgerichtsboten unter der gemeinen herren hochgerichts-linden bewirkt worden
    1783 Bongartz,Theley 42