Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hochgewalt
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hohe Vollmacht, hohe Gewalt
- arbitrium hokiuualtioJ. AhdGl. I 222Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- die offne embter haben als administratores fisci oder sunst hochgewelt und embter tragen1541 SchwäbWB. VI Nachtr. 2193Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dasz es mit alle seine zubehörungen an ... torff und zweig, hoch und nieder-gewalde ... von gebot und verbot der beamten ... allda frey sein ... solte1656 Steinen,WestfGesch. II 292Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- DWB. IV 2 Sp. 1621
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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