Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hochlager

Hochlager

hochgelegener Weideplatz, Hochalpe 
  • "an den höchsten Orten endlich befinden sich die hochläger (Hochalpen), die am spätesten ... benützt und am frühesten ... verlassen werden" 
    oJ. ZFerd.3 36 (1892) 409