Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hochnotig
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hochmutiglich
(Hochnis)
hochnotig
als Bezeichnung des peinlichen Halsgerichts
- also will ich thun, wie mir ... ist zuerkannt, und well ... ein hochnotig kais. frey peinlich halsgericht hegen1605 Wigand,Beitr. 170Faksimile - in Google Books