Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hochnotig

hochnotig

als Bezeichnung des peinlichen Halsgerichts
  • also will ich thun, wie mir ... ist zuerkannt, und well ... ein hochnotig kais. frey peinlich halsgericht hegen
    1605 Wigand,Beitr. 170
unter Ausschluss der Schreibform(en):