Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hochschmählich

hochschmählich

  • es mügen ... alle schankhungen ... wiederruefen ... werden, wann der verehrt ... seinen gaber ... mit worten hochschmech lichen und ehrenverlezlichen injurierte
    1599 NÖLREntw. II 13 § 10
  • hochschmäliche verletzung
    1663 Schottel 256