Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hochstiftswahl

Hochstiftswahl

Bischofswahl durch ein Hochstift 
  • wie sie [die Majestät] ... ihre kayserl. commissarien zu beförderung deren vorhabenden ... erz- und hochstiftswahlen abzuschicken [willens sei]
    1761 Faber,NStaatskanzlei V 229