Hochvogtei
Hochvogtei
mit der hohen Gerichtsbarkeit ausgestattete Vogtei, dann Straffälle, die dieser unterliegen
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weist der schöffen, ... unsern ... herrn einen obersten herrn ... und alle oberkeit und herrlichkeit zu richten über dieb und diebin, über hals und halsbein und über hochfauthei1527 NordpfälzGBl. 12 (1915) 87
- Conrad,RG. I 622
- Planitz,RG. 190
- Schwerin-Thieme⁴ 185