Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hochzeitausrichter

Hochzeitausrichter

der eine Hochzeit (II) veranstaltet
  • daferne aber die hochzeit-ausrichter kein geld für die mahlzeit annehmen wollen, eben so viel an hausgeräthe zu schenken
    1777 ZDKulturg. 2 (1857) 171