Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hochzeitbrief

Hochzeitbrief

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Einladung zur Hochzeit
  • hochtzeitbrieff an etzliche vom adel, werden zu des heubtmans ... hochtzeit gebethen
    1592 ArchKulturg. 6 (1908) 478
  • 1741 Frisch I 459
  • obwohl diese schul-bediente ordentlicher weise auf denen dörffern die hochzeit- und gevatter-briefe zu fertigen, auch zu bestellen pflegen, so sind doch selbige nicht berechtiget, denen bauren solche arbeit aufzudringen
    1749 Klingner I 41