Hochzeitsgast
Hochzeitsgast
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die gabe, welche ihr von den hochzeitsgästen zu der kost geschencket worden, muß sie mahnen wie gemeine schuld1586 LübStR. III 1 § 9 Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586
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das derselbe ... mitt seiner braudt undt hochzeitgesten nicht zur kirchen komen1590 JbNdSächsKG. 48 (1950) 84
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sollen ... die hochzeitgäste ... sonnabends vor der hochzeit nicht durch besondere schaffner ... invitirt ... werden1636 ArchKathKR. 79 (1899) 647
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hochzeitgast, conviva nuptialis1691 Stieler 614 Faksimile
- Frisch I 459 Faksimile