Hochzeitshaus
Hochzeitshaus
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wie dann nach geendigtem gottesdienst und copulation bräutigamb und braut sich mit ihren beyhabenden alsbald nach dem hochzeit-hause begeben, daselbst die hochzeit-gaben alsofort verehret werden, und sich aufs längst zu zwölf uhr zur tafel setzen sollen1636 ArchKathKR. 79 (1899) 648
II
zu
Hochzeit (I)
Gildehaus
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"besaß die öffentliche Gilde vielerorts ein solches (Gildehaus), auch ... hochzeitshaus ... geheißen"oJ. v.Minnigerode,Königszins 112