Hochzeitherr
Hochzeitherr
I
vom Rat zur Besorgung der Hochzeitsangelegenheiten bestellte Person
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dass ... keinem goldschmidsgesellen ... zu heuraten gestattet werden solle, er habe dann zuvor die maisterstuck gemacht ... auch ... deshalben einen ordentlichen schein von den vorgehern vor eines ers. rats verordneten hochzeitherren ... aufgezeigt1598 Weiß,AugsbGoldschm. 289
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die hochzeitherren hatten die ehesachen über sich zu nehmenoJ. SchwäbWB. III 1722 Faksimile
II
in der Schweiz männlicher Hochzeitgast, besonders der Begleiter der Hochzeitjungfer
- SchweizId. II 1550 Faksimile