Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hochzeitschein

Hochzeitschein

pfarrliche Bescheinigung über eine erfolgte Trauungsbewilligung; hier im Bereich des bernischen Chorgerichts
  • ward H. Bernhard J., ein proselyth, und jfr. la Motte von V. ihres begährten hochzeitscheins für dismahlen ab ... gewiesen
    1731 Münch,BernEheR. 100
  • denjenigen verlobten, so anderswo ... kirchenrecht zu halten begehren, soll von dem pfarrer, der die verkuͤndigung verrichtet hat, ein mit seinem pettschaft versiegelter hochzeitschein eingehaͤndiget werden
    1787 BernStR. VI 2 S. 800