Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hochzeitsgast
Artikel davor:
hochzeiten
Hochzeitenverordnung
Hochzeiter
Hochzeiterin
Hochzeiterinnengeld
Hochzeitsfeier
Hochzeitfest
Hochzeitfestivität
Hochzeitsfisch
Hochzeitsgabe
Hochzeitsgast
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
- die gabe, welche ihr von den hochzeitsgästen zu der kost geschencket worden, muß sie mahnen wie gemeine schuld1586 LübStR. III 1 § 9Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586 - in DRQEdit
- das derselbe ... mitt seiner braudt undt hochzeitgesten nicht zur kirchen komen1590 JbNdSächsKG. 48 (1950) 84
- sollen ... die hochzeitgäste ... sonnabends vor der hochzeit nicht durch besondere schaffner ... invitirt ... werden1636 ArchKathKR. 79 (1899) 647
- hochzeitgast, conviva nuptialis1691 Stieler 614Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Frisch I 459
Faksimile - in Google Books