Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hochzeitsteuer

Hochzeitsteuer

bei der Verehelichung der Erben herauszugebender, auf dem Hofe sichergestellter Erbteil
  • sol auf dem fal die hochzeitsteur den besitzer des hoffes ... zufallen
    1597 BrandenbSchSt. II 249