Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hochzeittag
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Hochzeitschreiber
Hochzeitschulden
Hochzeitsemmel
Hochzeitspruch
Hochzeitsteuer
Hochzeitsuppe
Hochzeittag
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I
zu
Hochzeit (I)
- es soll auch niemen tanzen an den dri hochzeittagen ... nach einem spillman1392? WürtLändlRQ. II 861Faksimile (ca. 52 KB)
- an dem sondage, uff alle hochzitdage, uff aller unser frauwen dage1422 Miltenberg 318Faksimile (ca. 237 KB)
II
- wann dann nun der hochzeittag vorhanden, so wellen dein lieb auf demselben von unserntwegen erscheinen1550 JbKunsthistKaiserh. 10 (1889) p. 107Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- 1561 Maaler 227
- die vergleichung vber die eheberedung, soll ... nicht biss vf den hochzeittag verschoben ... werden1632 DZKirchR. 11 (1902) 414
- des andern hochzeit tages soll der braeutigam um eilff uhr ... speisen zu lassen, verschaffung thun1662 Querfurt 162Faksimile (ca. 206 KB)
- 1691 Stieler 2247
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dass diejenige, welche hochzeit machen, entweder eine woche vor oder nach der verehligung, nicht aber auf dem hochzeits-tage, zum heiligen abendmahl gehen mögen1735 ArchKathKR. 79 (1899) 661
- liegenschaften, welche die ehegatten an dem hochzeit tag besizenBadLR. 1809 Satz 1404Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Titius,GeistlR. 604
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