Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hochzeitwein

Hochzeitwein

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zu einer Hochzeit (II) erbetener Wein
  • zu solchen ausartungen gehören vorzüglich die ansprüche auf stütz- oder hochzeitweine, wenn reisende dießerhalb angehalten, oder solche gaben auch von anderr persohnen ... erpresst werden
    1813 SchweizArchVk. 8 (1904) 99